I. Allgemeine Informationen zu Steuern in Deutschland
Hier findest Du hilfreiche Informationen zu Steuer in Deutschland
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1. Kurz und knapp: Wie funktioniert das Steuersystem für Selbstständige in Deutschland?
Das Steuersystem für Selbstständige in Deutschland funktioniert so: Wenn du selbstständig arbeitest, musst du Einkommensteuern zahlen. Das bedeutet, dass ein Teil deines verdienten Geldes an den Staat geht. Die genaue Menge hängt von deinen Einnahmen ab.
Wenn du mehr als 22.000 Euro im Jahr verdienst, musst du auch Umsatzsteuer bezahlen. Diese beträgt derzeit 19 Prozent. Du musst sie auf die Produkte oder Dienstleistungen berechnen, die du verkaufst.
Um sicherzustellen, dass du die richtigen Steuern zahlst, musst du deine Einnahmen und Ausgaben in einer Steuererklärung angeben. Das machst du normalerweise einmal im Jahr.
Ab einem Verdienst von 24.500 Euro im Jahr musst du auch Gewerbesteuer bezahlen.
Es ist wichtig, alle deine Einnahmen und Ausgaben genau aufzuschreiben und Belege aufzubewahren, um deine Steuererklärung korrekt auszufüllen.
Hier findest du ein Muster für die Dokumentation: „Einnahmen- Überschuss-Rechnung“ und eine Excel Tabelle zum ausfüllen: Einnahmen-Ausgaben_0.ods.
Falls du unsicher bist, ist es ratsam, eine*n Steuerberater*in oder das örtliche Finanzamt um Hilfe zu bitten. So kannst du sicherstellen, dass du keine steuerlichen Probleme bekommst und die richtigen Steuern zahlst.
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2. Muss ich als Prostituierte Steuern zahlen?
In Deutschland müssen alle Menschen, die arbeiten, Steuern zahlen. Das gilt auch für dich, wenn du als Prostituierte Geld verdienst.
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3. Was sind Steuern und an wen muss ich sie zahlen?
Steuern sind ein Teil deines verdienten Geldes, das du an den Staat abgeben musst, unabhängig davon, ob du angestellt oder selbstständig arbeitest. Die Steuern werden in Deutschland an das Finanzamt gezahlt.
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4. Welches Finanzamt ist für mich zuständig?
In Baden-Württemberg gibt es 79 Finanzämter.
Sobald du dich als Sexarbeiter*in angemeldet hast, bist du verpflichtet, dich beim örtlichen Finanzamt zu melden.
Welches Finanzamt für dich zuständig ist, hängt davon ab, wo du wohnst oder gemeldet bist. Wenn du an verschiedenen Orten arbeitest, kann es komplizierter sein herauszufinden, welches Finanzamt für dich zuständig ist. Es hängt oft davon ab, an welchem Ort du am häufigsten arbeitest und dich aufhältst. Du kannst bei den Beratungsstellen in Baden - Württemberg nachfragen, an welches Finanzamt du dich wenden kannst.
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5. Wie viel Steuern muss ich bezahlen?
Wie viel Steuern du bezahlen musst, hängt davon ab wie viel du verdienst.
Es ist auch wichtig, ob du verheiratet bist oder ob du Kinder hast.
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6. Welche Arten von Steuern können für mich wichtig sein?
- Einkommensteuer
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
- Lohnsteuer
Welche Steuern du zahlen musst, hängt davon ab, ob du selbstständig oder angestellt bist.
1. Selbstständig: Die meisten Sexarbeitenden sind selbstständig. In diesem Fall musst du
- Einkommensteuer
- möglicherweise Umsatzsteuer (siehe Frage II.2)
- möglicherweise Gewerbesteuer zahlen. (siehe Frage II.3)
2. Angestellt: Wenn du angestellt bist, zum Beispiel in einem Bordell arbeitest und einen Arbeitsvertrag hast, musst du Lohnsteuer bezahlen.
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7. Woher weiß ich ob ich angestellt oder selbständig bin?
- Selbstständig: Wenn du die Freiheit hast, deine Arbeitszeiten und -orte selbst zu bestimmen, dann bist du selbstständig. Als Betreiber*in einer Prostitutionsstätte bist du auch selbstständig.
- Angestellt: Du bist angestellt, wenn du einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber (zum Beispiel ein Bordell) hast.
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8. Ich bin selbstständig. Wie funktioniert das mit der Einkommensteuer?
Wenn du selbstständig als Sexarbeiter*in arbeitest und damit Geld verdienst, gibt es einige wichtige Dinge zur Einkommensteuer zu beachten:
1.** Freibetrag**: Wenn deine Einnahmen im Jahr weniger als 11.784 Euro betragen, musst du keine Einkommensteuer zahlen. Trotz Freibetrag muss eine Steuererklärung abgegeben werden, wenn man selbstständig arbeitet. Da der Freibetrag zunächst vom Finanzamt ermittelt werden muss.
2. **Melden beim Finanzamt**: Du musst dem Finanzamt mitteilen, ab wann du als selbstständige Sexarbeiter*in arbeitest und eine Steuernummer erhalten.
3. **Berechnung des Gewinns**: Die Einkommensteuer wird nur auf den erzielten Gewinn erhoben. Dein Gewinn ergibt sich, indem du von deinen gesamten Einnahmen die eventuell anfallende Umsatzsteuer (19 %) und deine Kosten (z. B. Krankenkasse, Miete, Kondome, Waschmittel usw.) abziehst.
Einnahmen
- Ausgaben
-------------------
= Gewinn
4. **Steuerpflichtiger Gewinn**: Falls dein Gewinn über 11.784 EUR im Jahr liegt (der Freibetrag), musst du Einkommensteuer zahlen.
5. **Kassenbuch: Dokumentation und Belege**: Du musst alle deine Einnahmen und Ausgaben zum Beispiel in einem Kassenbuch genau aufschreiben und alle Belege und Kassenbons aufbewahren. Dazu gehören auch Mietverträge, Arbeitsmaterialien wie Kondome oder Dessous, Waschmittel und andere Ausgaben, die im Zusammenhang mit deiner Arbeit stehen. Diese Aufzeichnungen sind wichtig für deine Steuererklärung.
Die Belege dienen auch als Nachweis für die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit in der Prostitution.
Hier findest du ein Muster für die Dokumentation: „Einnahmen- Überschuss-Rechnung“ und eine
Excel Tabelle zum ausfüllen: Einnahmen-Ausgaben_0.ods.
6. **Aufbewahrungsfrist**: Bewahre alle Rechnungen, Mietverträge und Belege mindestens 10 Jahre lang auf.
Es ist ratsam, sich in Steuerfragen von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass du deine Steuern korrekt angibst und zahlst.