III. Das Düsseldorfer Verfahren

Hier findest Du hilfreiche Informationen zu Düsseldorfer Verfahren

 

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In Baden-Württemberg gibt es für Menschen, die in der Prostitution arbeiten, eine einfache Methode zur Steuervorauszahlung, die als "Düsseldorfer Verfahren" bekannt ist. Die Prostituierten zahlen jeden Tag einen festgelegten Pauschalbetrag an den/die Bertreiber*in des Ortes, an dem sie arbeiten. Dabei ist die Teilnahme am Düsseldorfer Verfahren freiwillig. Der/die Betreiber*in leitet das gesammelte Geld an das örtliche Finanzamt weiter, das für Steuerprüfungen zuständig ist. Dabei musst du nicht deinen Namen angeben und du bekommst keine Steuernummer zugewiesen.

Nicht alle Bundesländer haben das Düsseldorfer Verfahren. Darum ist es wichtig zu beachten, dass die genauen Regeln, Steuern zu zahlen, je nach Bundesland unterschiedlich sein können. Es ist daher ratsam, sich bei den örtlichen Behörden, Finanzämtern oder Beratungsstellen über die spezifischen Regelungen in der Region, in der du arbeitest, zu informieren.

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Ja, als selbstständige Prostituierte musst du in der Regel eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben, auch wenn du am Düsseldorfer Verfahren teilnimmst. Das Düsseldorfer Verfahren betrifft hauptsächlich die Art und Weise, wie die Steuern von Prostituierten erfasst und bezahlt werden, aber es befreit dich nicht von der Verpflichtung, eine Steuererklärung abzugeben.

 

In der Steuererklärung gibst du deine Einnahmen, Ausgaben und alle relevanten steuerlichen Informationen an. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass du die richtige Menge an Steuern zahlst und um mögliche Steuernachzahlungen oder andere steuerliche Probleme zu vermeiden.

 

Es ist wichtig, genaue und vollständige Informationen in deiner Steuererklärung anzugeben und die Fristen für die Einreichung zu beachten. Bei Unsicherheiten oder Fragen zur Steuererklärung wende dich an eine*n Steuerberater*in oder das örtliche Finanzamt, um sicherzustellen, dass du alle erforderlichen Schritte korrekt durchführst.

 

Grundsätzlich befreit die Teilnahme am Düsseldorfer Verfahren Prostituierte nicht davon, eine Steuererklärung vorzulegen. Das wird jedoch von den Finanzämtern in den meisten Fällen nicht geprüft.

Trotzdem ist es sehr ratsam, eine Steuererklärung zu machen, auch wenn du am Düsseldorfer Verfahren teilnimmst.

Eine Steuererklärung vorzuweisen ist wichtig für beispielsweise eine Krankenversicherung oder das Jobcenter.

In einigen Bundesländern gibt es das Düsseldorfer Verfahren nicht und einige Bordellbetriebe nehmen nicht am Düsseldorfer Verfahren teil. Auch darum ist es sinnvoll, immer alle Einnahmen und Ausgaben zu notieren.

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1.  **Beschränkung der Steuervorteile:** Du könntest möglicherweise nicht alle Steuervorteile nutzen, die dir zustehen, wenn du deine tatsächlichen Ausgaben und Abzüge nicht nachweisen kannst.

 

2. **Steuerverlust:** Wenn du deine Einnahmen unter dem tatsächlichen Betrag, den du verdienst angibst, könntest du in der Zukunft Probleme mit den Steuerbehörden bekommen und möglicherweise Steuernachzahlungen leisten müssen.

 

3. **Abhängigkeit von Betreibenden:** Das Düsseldorfer Verfahren erfordert, dass du die Steuervorauszahlungen an die Betreibenden der Prostitutionsstätten leistest. Dies könnte zu Abhängigkeitsverhältnissen führen, wenn Betreibende die Höhe der Zahlungen kontrollieren und möglicherweise missbrauchen. Es ist wichtig, dass du dir immer eine Quittung von den Betreibenden geben lässt, um nachzuweisen, dass du Steuern über das Düsseldorfer Verfahren gezahlt hast.

 

Es ist wichtig zu beachten, dass die Auswirkungen des Düsseldorfer Verfahrens von deiner individuellen Situation und der Umsetzung in deiner Region abhängen können. Du solltest dich daher gut informieren und gegebenenfalls rechtliche oder steuerliche Beratung in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass du deine steuerlichen Verpflichtungen erfüllst und keine Nachteile erleidest.