00:00/00:00
  1. d_vi.mp3
IV. Kondompflicht und Werbeverbot

 

00:00/00:00
  1. d_iv_1.mp3

00:00/00:00
  1. d_iv_1_text.mp3

Beim Geschlechtsverkehr (oral, vaginal, anal) müssen immer Kondome verwendet werden. Kunden, die kein Kondom benutzen, können mit Geldbußen bestraft werden.

In Prostitutionsstätten müssen Betreiberinnen und Betreiber auf die Kondompflicht durch einen gut sichtbaren Aushang hinweisen.

00:00/00:00
  1. d_iv_2.mp3

00:00/00:00
  1. d_iv_2_text.mp3

Werbung für Prostitution ist verboten, vor allem dann, wenn sie Kinder oder Jugendliche gefährdet. Neu ist, dass keine Werbung für Geschlechtsverkehr ohne Kondom oder für Geschlechtsverkehr mit Schwangeren gemacht werden darf.

Ein Verstoß gegen das Werbeverbot ist eine Ordnungswidrigkeit. Es können Geldbußen bis zu zehntausend Euro festgesetzt werden.