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III. Gesundheitsberatung für Prostituierte nach dem ProstSchG
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1. Was bedeutet die seit dem 01. Juli 2017 vorgeschriebene Gesundheitsberatung für mich?
Nach §10 des Gesetzes musst Du eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Diese muss vor der Anmeldung der Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter stattfinden. In Baden-Württemberg findet die Gesundheitsberatung in der Regel bei den örtlichen Gesundheitsämtern oder auch bei Stellen statt, die von den Gesundheitsämtern beauftragt wurden.
Bei der Gesundheitsberatung wirst Du zu Themen informiert, die für Deine Gesundheit wichtig sind, zum Beispiel Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten (STI), Schwangerschaftsverhütung und Schwangerschaft oder Risiken des Drogengebrauchs. Du kannst auch Fragen stellen oder Themen ansprechen, die für Dich wichtig sind.
Nach der Beratung bekommst Du eine Bescheinigung. Diese benötigst Du für die Anmeldung.
Bei Deiner ersten Anmeldung darf sie nicht älter als drei Monate sein.
In Baden-Württemberg ist die Gesundheitsberatung für Dich kostenlos.
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2. Was steht in der Bescheinigung der Gesundheitsberatung?
- Vor- und Nachname oder ALIAS (Mehr zum Begriff ALIAS findest Du unter Fragen III.3)
- Geburtsdatum
- Ausstellende Behörde
- Datum der Beratung
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3. Ich habe gehört, dass ich zusätzlich eine Bescheinigung beantragen kann ohne meinen echten Namen, sondern mit einem ALIAS. Was bedeutet "Alias"?
Sowohl bei der Anmeldung als auch bei der Gesundheitsberatung kannst Du einen Alias benutzen (Arbeitsname oder Pseudonym). Bei der Anmeldung musst Du zwar Deinen Personalausweis vorlegen und erhältst auf dieser Grundlage Deine Anmeldebescheinigung. In einer weiteren Bescheinigung wird aber ein anderer Name eingetragen, den Du Dir frei ausdenken kannst. Dieser Ausweis gilt dann mit Deinem Alias-Namen und dem Lichtbild. Dein richtiger Name und Dein Geburtsort werden nicht genannt.
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4. Muss ich meine Bescheinigung der Gesundheitsberatung mitführen?
Ja. Bei der Arbeit musst Du Deine Bescheinigung über die Gesundheitsberatung zusätzlich zur Anmeldebescheinigung dabei haben.
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5. Wer darf meine Bescheinigung der Gesundheitsberatung kontrollieren?
Kontrollieren dürfen nur Betreiberinnen und Betreiber, zuständige Behördenmitarbeiterinnnen und Behördenmitarbeiter und die Polizei.
Kunden, Kolleginnen oder z.B. dem Jobcenter musst Du die Bescheinigung nicht zeigen.
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6. Wie oft muss ich die Gesundheitsberatung wiederholen?
Wenn Du 21 Jahre oder älter bist, gilt die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung jeweils ein Jahr.
Bist Du jünger als 21 Jahre, musst Du nach Deiner ersten gesundheitlichen Beratung bereits nach sechs Monaten wieder zur Beratung.
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7. Werde ich bei der Gesundheitsberatung auch untersucht?
Nein. Du wirst nur beraten - zum Beispiel zur sexuellen Gesundheit, zur Empfängnisverhütung und Schwangerschaft und zu Risiken des Drogengebrauchs.
In den Gesundheitsämtern gibt es aber auch freiwillige anonyme Untersuchungsangebote z.B. den Aids-Test. Du kannst danach fragen, wenn Du interessiert bist und mehr dazu wissen willst.